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Aktuelle Insolvenzverfahren

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Neues Sanierungs-/Restrukturierungsrecht

Mittlerweile liegt der Regierungsentwurf zum Sanierungsfortführungsgesetz (SanInsFoG) vor. Ziel ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie mit der Schaffung eines neuen Restrukturierungsrahmens außerhalb der Insolvenzordnung. Es ist beabsichtigt, die Regelungen bereits zum 01.01.2021 in Kraft treten zu lassen. Unternehmen in der Krise werden künftig die Wahl haben zwischen einem weitgehend privat autonomen Verfahrensrahmen und einer Sanierung mittels des Insolvenzverfahrens. Schon bisher war es möglich, im Rahmen einer einstimmigen Vereinbarung mit allen Gläubigern ein Sanierungsvorhaben zu vereinbaren und umzusetzen („Moratorium“). Neu ist, dass bei Anwendung des Restrukturierungsverfahrens auch einzelne Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen überstimmt werden können und das Verfahren gegen deren Willen durchgeführt werden kann. Allerdings bleibt diese neue Regelung den Unternehmen und Personen vorbehalten, die nur drohend zahlungsunfähig i. S. d. § 18 Insolvenzordnung sind. Die endgültige Gesetzesfassung liegt noch nicht vor. Unter Mitwirkung eines Restrukurierungsgerichtes sollen Restrukturierungsbeauftragte und Sanierungsmoderatoren/innen (sachkundige Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) die Sanierung begleiten. Aufgrund der Komplexität könnte das Verfahren eher für größere Unternehmenseinheiten geeignet sein. Aber auch die Sanierung durch ein Insolvenzverfahren mit einfachen Insolvenzplanstrukturen bietet dem in die Krise geratenen Kleinunternehmen vernünftige Sanierungschancen. Auch für das private Insolvenzverfahren sind Verbesserungen zu erwarten. Hier wird mit einer Abkürzung der Restschuldbefreiungsdauer auf drei Jahre gerechnet. Auch diese Regelung soll „baldmöglichst“, gegebenenfalls rückwirkend zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten. Die gesetzliche Verabschiedung bleibt abzuwarten.

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