Seitenbereiche

Service

Inhalt

Informationen

Auf Insolvenzbekanntmachungen werden Bekanntmachungen der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht, wenn ein Insolvenzverfahren beantragt worden ist.

Im Europäischen Justizportal finden auch ausländische Verfahrensbeteiligte Informationen zu den Regelungen eines in Deutschland beantragten Insolvenzverfahrens.

Der VID - Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter.

GIS (copy)

Mit dem unter Download zur Verfügung gestellten Formular können Sie die Forderungen gem. § 38 InsO in den von der Kanzlei Linse & Ehrlicher Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verwalteten Insolvenzverfahren anmelden. Bitte beachten Sie, dass ihre Forderungsanmeldung unterschrieben werden muss und entsprechende Nachweise (Rechnungskopien, Vertragskopien, eventuell gerichtliche Titel etc.) nach Maßgabe des § 174 InsO der Anmeldung beizufügen sind.

Gläubiger aus dem EU-Ausland müssen die Anforderungen an die Forderungsanmeldung gem. Art. 55 der Verordnung (EU) 2015/848 des europäischen Parlaments und Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren berücksichtigen. Das entsprechende Standardformular steht zum Download bereit.

Weitere wichtige Hinweise entnehmen Sie bitte dem ebenfalls zum Download bereitgestelltem Merkblatt.

Um Ihre Zusendung schnellstmöglich zuordnen zu können, vermerken Sie bitte bei jeglichem Schriftverkehr das hiesige bzw. das gerichtliche Aktenzeichen.

GIS – Gläubiger-Informations-System

Für den Zugang zum geschützten Bereich des GIS benötigen Sie eine PIN, die Sie als Gläubiger in den meisten aktuelleren Verfahren bereits mit der Aufforderung zur Forderungsanmeldung erhalten haben. Soweit Sie Gläubiger in einem Verfahren ohne PIN-Vergabe sind, besteht die Möglichkeit, eine PIN nachträglich anzufordern. Eine genaue Anleitung finden Sie unter dem Punkt "Hinweise".

weiter zur GIS

Mit dem am Ende dieser Seite zur Verfügung gestellten Formular können Sie die Forderungen in den von der Kanzlei Linse & Ehrlicher Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verwalteten Insolvenzverfahren anmelden. Bitte beachten Sie, dass ihre Forderungsanmeldung unterschrieben werden muss und entsprechende Nachweise (Rechnungskopien, Vertragskopien, eventuell gerichtliche Titel etc.) nach Maßgabe des § 174 InsO der Anmeldung beizufügen sind. Weitere wichtige Hinweise entnehmen Sie bitte dem ebenfalls zum Download bereitgestelltem Merkblatt.

Eine bloße Übersendung der Nachweise reicht nicht aus! Zinsen sind nur in Höhe ihres berechtigten Satzes bis zum Tag vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geltend zu machen. Das Datum der Eröffnung entnehmen Sie bitte den Angaben zu dem konkreten Verfahren. 

Die Nachweise können Sie uns zusammen mit dem Formular körperlich übersenden oder eingescannt per E-mail an info@kle-inso.de übermitteln. Per E-Mail übersandt Forderungsanmeldungen müssen gem. § 2 ERVV im PDF-Dateiformat übermittelt werden, druckbar und kopierbar sein. Auch diese Forderungsanmeldung muss unterschreiben sein!

Um Ihre Zusendung schnellstmöglich zuordnen zu können, vermerken Sie bitte bei jeglichem Schriftverkehr das hiesige bzw. das gerichtliche Aktenzeichen.

Hier können Sie das Formular zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO downloaden. Es steht Ihnen sowohl im doc- als auch im pdf-Format zur Verfügung (für Word bzw. Acrobat Reader). Beachten Sie auch das Formblatt. Es enthält wichtige Hinweise zur Forderungsanmeldung.

Hinweise zum GIS:

Die Kanzlei Linse & Ehrlicher Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfügt über das "Gläubiger- Information- System (kurz: GIS)". Als Gläubiger/ Beteiligter können Sie sich über das "GIS" über die bei uns betreuten Insolvenzverfahren informieren.

Zudem haben die Insolvenzgläubiger die Möglichkeit, ihre Forderungsanmeldung auf elektronischem Wege zu erstellen bzw. detaillierte Informationen zu diesen Verfahren abzufragen. Klicken Sie dazu in der linken Navigation auf [Gläubigerinformation]. Im Einzelnen bestehen die folgenden Möglichkeiten:

Sie sind Gläubiger und haben von uns eine PIN für das konkrete Insolvenzverfahren erhalten:

  • Das Formular zur Forderungsanmeldung kann direkt über das GIS erstellt werden.
  • Nach gerichtlicher Prüfung der Forderung kann der Prüfungsstatus abgefragt werden.
  • Verfahrensspezifische Informationen (z.B. Verwalterberichte etc.) zum konkreten Verfahren sind erhältlich. Es wird darauf hingewiesen, dass die in der Berichten erwähnten Anlagen nicht abrufbar sind. Diese können beim zuständigen Insolvenzgericht eingesehen werden.

Sie sind Gläubiger/ Beteiligter in einem Verfahren, bei dem keine PIN-Vergabe erfolgt ist:

  • über das GIS sind allgemeine (öffentliche) Informationen erhältlich (z.B. Eröffnungszeitpunkt, Aktenzeichen, zuständiges Gericht etc.)

Sie sind Gläubiger in einem Verfahren, bei dem Sie Ihre Forderung bereits zur Insolvenztabelle angemeldet haben, aber bei dem keine PIN Vergabe erfolgte:

  • Es besteht die Möglichkeit, über die "GIS-Registrierung-Online" eine PIN Nummer nach der folgenden Beschreibung zu erhalten.
    • Rufen Sie auf der GIS-Seite des Insolvenzverwalters das gewünschte Verfahren auf
    • Geben Sie dort bitte die verlangten Informationen ein und klicken anschließend auf die Schaltfläche "Übernehmen". Geben Sie den Betrag auf zwei Stellen nach dem Komma centgenau an. Bei mehreren Forderungen geben Sie bitte die Summe Ihrer angemeldeten Forderungen an.
    • Anschließend wird Ihre persönliche PIN angezeigt. Diese bitte notieren.
    • Nach einem Klick auf das Fenster "Meine Forderung" können Sie sich bei GIS einloggen und aktuelle Informationen erhalten.
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.