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Informationen

Auf Insolvenzbekanntmachungen werden Bekanntmachungen der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht, wenn ein Insolvenzverfahren beantragt worden ist.

Im Europäischen Justizportal finden auch ausländische Verfahrensbeteiligte Informationen zu den Regelungen eines in Deutschland beantragten Insolvenzverfahrens.

Der VID - Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter.

Forderungsanmeldung

Mit dem unter Download zur Verfügung gestellten Formular können Sie die Forderungen gem. § 38 InsO in den von der Kanzlei Linse & Ehrlicher Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verwalteten Insolvenzverfahren anmelden. Bitte beachten Sie, dass ihre Forderungsanmeldung unterschrieben werden muss und entsprechende Nachweise (Rechnungskopien, Vertragskopien, eventuell gerichtliche Titel etc.) nach Maßgabe des § 174 InsO der Anmeldung beizufügen sind.

Gläubiger aus dem EU-Ausland müssen die Anforderungen an die Forderungsanmeldung gem. Art. 55 der Verordnung (EU) 2015/848 des europäischen Parlaments und Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren berücksichtigen. Das entsprechende Standardformular steht zum Download bereit.

Weitere wichtige Hinweise entnehmen Sie bitte dem ebenfalls zum Download bereitgestelltem Merkblatt.

Um Ihre Zusendung schnellstmöglich zuordnen zu können, vermerken Sie bitte bei jeglichem Schriftverkehr das hiesige bzw. das gerichtliche Aktenzeichen.

GIS – Gläubiger-Informations-System

Die Kanzlei Linse & Ehrlicher Rechtsanwaltsgesellschaft mbH stellt ein "Gläubiger- Information- System (kurz: GIS)" zur Verfügung. Als Gläubiger/Beteiligter können Sie sich über das "GIS" über die bei uns betreuten Insolvenzverfahren informieren.

Zudem haben die Insolvenzgläubiger in einem geschützten Bereich die Möglichkeit, ihre Forderungsanmeldung auf elektronischem Wege zu erstellen, Prüfergebnisse einzusehen und detaillierte Informationen zu diesen Verfahren abzufragen.

weiter zur GIS

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